Steigleiter mit Rückenschutz
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(5m Steighöhe im Lieferprogramm enthalten)

  • Zur Festmontage nach VBG 74 und DIN.
  • Sickenverstärkung an Rückenschutzbügel und-streben.
  • Durchmesser des Rückenschutzes 700mm.
  • Kräftige Wandanker.
  • Alle Anschlüsse schraubbar.
  • Die Anlieferung erfolgt zerlegt in frachtgünstigen Einheiten.
  • Umfangreiches Zubehör auch für problematisch bauliche Gegebenheiten.
  • Die Rückenschutz-Strebenverbindung ist auch mit Stahlblindniet 4,8mm Ø ausführbar.

Nach DIN 18799 sind Steigleitern alle 2m mit 150Kg belast-bar. Die Belastbarkeit ist relevant bei einem Befestigungsabstand von max. 2m und unter Verwendung von bauamtlich zugelassenen Dübeln. Anzugkräfte > 3 kN. Alle Fluchtleitern sind aus Edelstahl, Aluminium oder Stahl feuerverzinkt zu bekommen. Bei uns erhalten Sie detaillierte Stücklisten und Zeichnungen. Auf Wunsch montieren wir auch für Sie.

 

einzügig nach DIN 18799-1



versetzt nach DIN 24532



Notleiter nach DIN 14094

 
 

Steigleitern aus Aluminium,
Stahl feuerverzinkt oder Edelstahl (V4A)

Ab einer Gebäudehöhe von 5m sind Steigleitern mit Rückenschutz zu verwenden (VBG 74). Ein Leiterzug darf nicht mehr als 10m Steighöhe haben, d.h. ab einer Gebäudehöhe von 10m sind Steigleitern in versetzter Ausführung anzubringen (DIN 18799-1 und DIN 24532).

Aluminium-Steigleiter:

  • Hochfestes, weitgehend korrisionsbeständiges Aluminium;
  • lichte Weite 400mm;
  • äußere Breite 448mm;
  • Holmquerschnitt 60 x 24mm;
  • Sprossen 30 x 30mm, längsgerieft;
  • verpreßt; auch eloxiert oder pulverbeschichtet lieferbar.
Stahl-Steigleiter:
  • Stahl St. 37;
  • lichte Weite 400 mm;
  • aüßere Breite 450mm;
  • Holmquerschnitt 60 x 25mm;
  • Sprossen n-Form 30 x 30mm, nach oben gelocht;
  • geschweißt; feuerverzinkt nach DIN 50976
Edelstahl-Steigleiter:
  • Korrisionsbeständiger Edelstahl V4A (1.4571/SAE 316);
  • lebensmitteltauglich;
  • lichte Weite 400mm;
  • äußere Breite 450mm;
  • Holmquerschnitt 60 x 25mm;
  • Sprossen n-Form 30 x 30mm, nach oben gelocht;
  • geschweißt; gebeizt und passiviert; auch poliert lieferbar.

Technische Hinweise für die Auslegung und Befestigung Für die Auslegung und Befestigung von Steigleitern an Gebäuden oder Anlagen gelten grundsätzlich die jeweiligen Normen und Unfallverhütungsvorschriften. Das Befestigen von Steigleitern an Gebäuden oder Anlagen muß nach Anweisung des zuständigen Bauleiters oder Statikers erfolgen. Werden Dübel/Anker verwendet, müssen diese die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben. Die maximalen Auszugskräfte je Befestigungspunkt betragen

  • für die Aluminium-Steigleiter vertikal 1,0kN und horizontal 0,5kN
  • für die Stahl- und Edelstahl-Steigleiter vertikal 1,1kN und horizontal 0,6kN
Die maximal zulässige Flächenlast für ein Podest beträgt 5,0kN/m². Der Rückenschutz besteht grundsätzlich aus 5 Rückenschutzstreben. Die Steigleitern müssen regelmäßig auf funktionssicheren Zustand und einwandfreie Befestigung geprüft werden.

   

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